


Besuchszeiten
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Im Rahmen der Corona-Pandemie ist unser wichtigstes Anliegen, unsere Patienten, Mitarbeiter und Besucher bestmöglich zu schützen. Deshalb ergreifen wir als Krankenhaus der Augustinerinnen - Severinsklösterchen wichtige Vorsichtsmaßnahmen, über die wir Sie im Folgenden informieren möchten.
Ihren Besuch digital anmelden
Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir verpflichtet, das Krankenhaus bzw. unsere Patienten und Mitarbeitenden vor dem Eintrag des Corona-Virus zu schützen. Daher gelten nach wie vor Einschränkungen im Hinblick auf die Patientenbesuche. Um den Prozess der Besucher-Anmeldung so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir eine digitale und kontaktlose Lösung für Besucher von Patienten in unserem Haus. Unter dem nachfolgenden Link erreichen Sie unser Online-Formular, über das Sie den Besuch Ihres Angehörigen anmelden und bei uns einchecken können:
Online-Formular zur Besucher-Registrierung
Bitte beachten Sie: Patientenbesuche sind ausschließlich mit digitaler Terminbuchung möglich! Weiterhin gelten unsere aktuellen Besuchsregeln.
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Besuchsregeln
Es gelten folgende Regeln für Besuche bei Patienten in unserem Haus:
- Alle Patienten dürfen täglich von einer Person für max. 60 Minuten besucht werden und werden darum gebeten, dies im Familien- und Bekanntenkreis zu kommunizieren und abzustimmen. Wir bitten um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Besuch: Beschränken Sie die Dauer des Besuchs auf das notwendige Maß! Verzichten Sie bei Erkältungssymptomen auf Ihren Besuch!
- Der Besuch von Kindern ist zusätzlich möglich. Kinder über 6 Jahren unterliegen der Maskenpflicht und müssen am Tag des Besuchs vor Betreten des Klinikgeländes einen Corona-Schnelltest mit negativem Test-Ergebnis durchgeführt haben (Selbsttest ist ausreichend).
- Besuche müssen zwischen 15:30 und 18:30 Uhr stattfinden.
- Besucher müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus am Tag des Besuchs vor Betreten des Klinikgeländes einen Corona-Schnelltest mit negativem Test-Ergebnis durchgeführt haben (Selbsttest ist ausreichend).
Ergänzende Informationen für Bezugspersonen von Schwangeren finden Sie hier. -
Testpflicht für Besucher (Selbsttest ist ausreichend)
Besuche können nur stattfinden, wenn unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus am Tag des Besuchs vor Betreten des Klinikgeländes ein Corona-Schnelltest mit negativem Test-Ergebnis durchgeführt wurde (Selbsttest ist ausreichend).
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Teilnehmer der Physiotherapie, der Reha und des Gesundheitssports
Informationen sowie die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Angeboten finden Sie auf der Seite unseres Therapiezentrums.
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Verbindliche Hygieneregeln für alle Besucher
Folgende Maßnahmen gelten verpflichtend für jeden Besucher:
- Vermeiden von Besuchen bei Erkältungssymptomen bzw. Verdacht auf eine Infektion
- Tragen einer FFP2-Maske (chirurgischer Mund-Nasen-Schutz, „Community-Masken“ aus Stoff, Face-Shields etc. sind nicht ausreichend/gestattet) bei Zutritt und während der gesamten Aufenthaltsdauer
- Händedesinfektion vor und nach dem Patientenbesuch
- Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen (ggfs. Reduzierung der gleichzeitig anwesenden Besucher in einem Zimmer notwendig)
- Vermeidung von Körperkontakt zwischen Patienten und Besuchern
Im Falle einer Warteschlange haben Patienten vorrangig Zutritt zum Krankenhaus.