Entlassmanagement

Überleitung in die Anschlussbehandlung

Wir möchten, dass Sie nach Ihrer Behandlung in unserem Krankenhaus eine professionelle Anschlussbehandlung erfahren. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit werden alle dahingehenden Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V geplant und vorbereitet. Damit entsprechen wir der gesetzlichen Vorgabe, die seit dem 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser und Kliniken bindend ist.

Krankenhausaufnahme

Als gesetzlich-versicherter Patient erhalten Sie bei einer stationären Aufnahme eine schriftliche Information über das Entlassmanagement, deren Erhalt uns Sie – oder ein gesetzlicher Vertrete – schriftlich bestätigen.

Mit der Aufnahme durch den Arzt und die Pflegekräfte auf der Station beginnt die Ersteinschätzung, ob und welche Leistungen Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt voraussichtlich benötigen. Diese Einschätzung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, berücksichtigt dabei aber gleichzeitig Ihre individuelle Situation und die für Sie geplante Therapie.

Krankenhausaufenthalt

Die Maßnahmen und vorzunehmenden Interventionen werden in einem digitalen Entlassplan zusammengeführt. Sofern sich Ihr Versorgungsbedarf verändert, wird der Entlassplan während Ihres Aufenthaltes durch ein multiprofessionelles Team ergänzt und aktualisiert.

Hierbei kann es notwendig sein, dass die geplanten Maßnahmen mit Ihrer Kranken-bzw. Pflegekasse, Ihrem niedergelassenen Arzt, einer Rehabilitationseinrichtung, einem Pflegedienst oder weiteren externen Dienstleistern abgestimmt werden müssen. Dafür legen wir Ihnen schon bei der Aufnahme eine Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung vor, die Sie jederzeit schriftlich widerrufen können.

Wir beraten Sie zu der Art der Versorgung, die für Sie nach der Entlassung notwendig wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jedoch keine Empfehlungen aussprechen. Die Wahl eines Anbieters, z. B. in Form eines Sanitätshauses oder Pflegedienstes, liegt in Ihren Händen. Möglicherweise haben Sie mit Ihrer Krankenkasse besondere Regelungen vereinbart, die in diesem Fall zu berücksichtigen sind.

Sollten Sie nach der Krankenhausentlassung noch Fragen zu den geplanten Maßnahmen des Entlassmanagements haben, können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden. Über die zentrale Rufnummer unseres Hauses 0221/3308-0 werden Sie montags bis freitags zwischen 9:00 und 19:00 Uhr sowie von 10:00 bis 14:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen an einen zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.