FAQ: Geburtsurkunde und Neugeborenen-Anmeldung

Wir geben Antwort auf häufige Fragen rund um die Anmeldung Ihres Babys

Sie haben Fragen rund um die Geburtsurkunde und/oder die Anmeldung Ihres Babys? Vielleicht finden Sie hier schon einige Antworten. Sollten wir Ihre Frage auf dieser Seite nicht beantwortet haben, können Sie uns gerne auch eine E-Mail senden – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.

  • Woher bekomme ich die Geburtsurkunde meines Kindes?

    Aktuell wird die Geburtsurkunde Ihres Kindes aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie vom Standesamt per Post verschickt.

    Die Anmeldung Ihres Kindes muss im Krankenhaus erfolgen, da für die Anmeldung beim Amt eine Unterschrift des Krankenhauses benötigt wird. Ihr Meldeamt erhält vom Standesamt eine Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes. Damit ist die Anmeldung erfolgt.

  • Welche Urkunden/Unterlagen benötige ich, um mein Kind anzumelden?

    Damit die Erstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt ohne große Verzögerung stattfinden kann, benötigen wir neben der ausgefüllten Geburtsanzeige und der Urkundengebühr in Höhe von 10€ folgende Unterlagen.

    Bei verheirateten Paaren:

    • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
    • bei Heirat nach dem 01.01.2009 im Bundegebiet (außer Köln) zusätzlich: Geburtsurkunde der Eltern
    • bei Heirat im Ausland zusätzlich: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunde der Eltern


    Bei unverheirateten Paaren:

    • Geburtsurkunde beider Eltern
    • Bescheinigung über Vaterschaft und/oder Sorgerecht (wenn vorhanden)


    Bei ausländischen Paaren:

    • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
    • Pässe beider Eltern
    • Aufenthaltstitel beider Eltern, falls vorhanden (außer EU-Bürger)


    Bei geschiedenen oder wiederverheirateten Müttern:

    • o.g. Urkunden
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil


    Bei verwitweten oder wiederverheirateten Müttern:

    • o.g. Urkunden
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
  • Kann ich mein Kind anmelden, auch wenn mir nicht alle Dokumente als Originale vorliegen?

    Ihr Kind muss innerhalb einer Woche bei der Stadt gemeldet werden. Deshalb sollten Sie es auch mit unvollständigen Unterlagen anmelden. In diesem Fall erklärt Ihnen die Patientenverwaltung unseres Krankenhauses gerne die weiteren Schritte. Die Unterlagen müssen nicht im Original vorliegen und können gerne in Kopie mitgebracht werden.

  • Müssen die Urkunden zur Anmeldung meines Kindes in Deutsch sein?

    Sofern Ihre Urkunden, die Sie zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen, ursprünglich nicht in Deutsch sind, sollte eine Übersetzung vorliegen. Bitte bringen Sie zusätzlich hierzu aber auch die Originale mit zur Anmeldung Ihres Kindes.

  • Wie viel kostet die Geburtsurkunde?

    Die Geburtsurkunde Ihres Kindes kostet 10€. Brauchen Sie mehrere Urkunden, kostet jede weitere Urkunde gleicher Art 5€. 

  • Wie lange dauert es bis die Geburtsurkunde da ist?

    Es dauert unterschiedlich lange bis die Urkunden vom Standeamt zur Abholung bereit sind. Wenn Sie Ihr Kind schon angemeldet haben, haben Sie in der Patientenverwaltung ein Schreiben mit einem Datum erhalten, ab wann die Urkunde voraussichtlich vorliegt. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um ein fixes Datum handelt. 

  • Was mache ich, wenn die Geburtsurkunde fehlerhaft ist?

    Sollten Sie einen Fehler in der Geburtsurkunde feststellen, wenden Sie sich bitte an das Kölner Standesamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Was passiert mit der Urkunde für das Kindergeld?

    Wenn Sie innerhalb von Köln wohnen, wird die Bescheinigung direkt vom Standesamt an die Abteilung Bundeselterngeld der Stadt Köln geschickt.

  • Wen kann ich bei Fragen zur Namensgebung meines Kindes kontaktieren?

    Bei Fragen zur Namensführung Ihres Neugeborenen wenden Sie sich bitte an das Kölner Standesamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier

  • Wie erhalte ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind?

    Die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie automatisch per Post bom Bundeszentralamt für Steuern. Eine Beantragung ist nicht nötig.

  • Stellt das Krankenhaus eine Vorabbescheinigung für die Ämter aus?

    Die Bescheinigung für die Ämter erhalten Sie mit der Original-Geburtsurkunde. Vorläufige Bescheinigungen werden nicht ausgestellt.