Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)

Wenn konservative Maßnahmen ausgeschöpft sind

Auch bei gutartigen Erkrankungen der Gebärmutter kann nach Ausschöpfung konservativer Maßnahmen eine Gebärmutterentfernung notwendig werden. Dazu stehen unterschiedliche Zugangswege zur Verfügung. Grundsätzlich wird der schonendste und kleinstmögliche Eingriff angestrebt.


Allgemeine Indikationen für eine Hysterektomie sind:

  • Gutartige Muskelgeschwülste/-knoten der Gebärmutter (Myome), die Beschwerden verursachen, sehr groß sind oder eine deutliche Wachstumstendenz aufweisen, sofern sie medikamentös nicht therapiert werden können und eine lokale Abtragung (Enukleation) nicht möglich ist
  • Krebserkrankungen oder verdächtige Gewebsveränderungen bzw. Vorstufen bösartiger (prämaligner) Erkrankungen der Gebärmutter
  • Fortgeschrittene Krebserkrankungen der Eierstöcke
  • Starke, immer wiederkehrende Blutungen, die durch Abtragung der Gebärmutterschleimhaut (Ausschabung, Abrasio) nicht beseitigt werden können
  • Ein ausgeprägter Vorfall der Gebärmutter/deutliche Senkung der Scheide
  • schwere Entzündungen im Bereich der inneren Genitalorgane, die konservativ durch Antibiotikagabe nicht zu beherrschen sind
  • Endometriose der Gebärmutterwand (Adenomyosis uteri interna)

 

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